Publikationen

Aktuelle Veröffentlichungen aus dem Tätigkeitsgebiet von Professor Witt

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Innovative Verwaltung in Forschung und Lehre

Festschrift für Heinz-Joachim Peters zum 70. Geburtstag

Prof. Dr. Andreas Witt, LL.M.: Erfindervergütung in (börsennotierten) Technologieunternehmen

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Arbeitnehmer Erfinder

OLG Frankfurt a. M.: Gesellschafterpflicht zur Erfindungsandienung

GRUR-Prax 2017, 286

Macht der Gesellschafter, der wie ein Geschäftsführer in die Leitung der Gesellschaft eingebunden ist, […] eine Erfindung, kann für ihn nach den Gesamtumständen die Pflicht bestehen, diese Erfindung der Gesellschaft (entschädigungslos) anzudienen […].

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Vergütung von Arbeitnehmererfindungen in der Praxis

ArbRAktuell 2016, 565

In Deutschland sind die Investitionen in Forschung und Entwicklung auf einem Rekordwert. Die Zahl der Patentanmeldungen steigt auf hohem Niveau konstant. Entsprechend ist das Arbeitnehmererfinderrecht von großer praktischer Bedeutung. Im Beitrag werden zunächst die Vor- und Nachteile der in der Praxis verbreiteten Vergütungssysteme dargelegt. Anschließend wird das für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignete Vergütungsmodell erläutert.

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Beschränkung eines Internetangebots auf Gwerbetreibende

GRUR-Prax 2017, 62

Die Beschränkung eines Internetangebots auf Gewerbetreibende ist grundsätzlich möglich. Das folgt aus der im Zivilrecht geltenden Privatautonomie. Dafür bedarf es neben deutlicher Hinweise an geeigneter Stelle auch, dass der Abschluss [Anm. d. Autors: richtig wohl: „Ausschluss“] von Verträgen mit Verbrauchern in erheblichem Maße sichergestellt ist. Wird vom Nutzer eine Bestätigung der gewerblichen Nutzung verlangt, muss dies hinreichend klar und hervorgehoben zum Ausdruck gebracht werden; eine Bezugnahme auf allgemeine Geschäftsbedingungen reicht grundsätzlich nicht aus.

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Vergütung von Arbeitnehmererfindungen in der Praxis

ArbRAktuell 2016, 565

In Deutschland sind die Investitionen in Forschung und Entwicklung auf einem Rekordwert.  Entsprechend ist das Arbeitnehmererfinderrecht von großer praktischer Bedeutung. Im Beitrag werden zunächst die Vor- und Nachteile der in der Praxis verbreiteten Vergütungssysteme dargelegt. Anschließend wird das für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignete Vergütungsmodell erläutert.

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Irreführende Werbung mit einem TÜV-Testsiegel

GRUR-Prax 2015, 194

Zur irreführenden Werbung mit einem TÜV-Testsiegel, wenn das Testsiegel nicht auf einer unabhängigen Bewertung der anerkannten Prüforganisation, sondern auf einer Kundenbefragungbasiert.

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AGB als Wettbewerbsverstoß – Abmahnungen können sich häufen

Wirtschaft im Südwesten 2013, Heft 2, S. 23

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Wettbewerbswidrigkeit von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erstmals ausdrücklich klargestellt. Für den Geschäftsverkehr kann man nun davon ausgehen, dass sich Abmahnungen von Wettbewerbern aufgrund des hohen Unwirksamkeitspotenzials von AGB deutlich häufen.

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Werbung mit der „Echtheit“ der Ware ist irreführend

GRUR-Prax 2013, 122

Aus der Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung muss sich eindeutig der Beginn der Widerrufs- bzw. Rückgabefrist ergeben. Der Verkauf echter Waren ist eine Selbstverständlichkeit, die nicht beworben werden darf.

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Festschrift Heinz-Joachim Peters

Erfindervergütung in börsennotierten Technologie- unternehmen

Mit dieser Festschrift wird ein Wissenschaftler geehrt, der Forschung und Lehre im Bereich der öffentlichen Verwaltung maßgeblich beeinflusst hat.

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E-Mail-Werbung: Double-Opt-in-Verfahren unzulässig

Wirtschaft im Südwesten 212, Heft 6, S. 12

Die zulässige E-Mail-Werbung unterscheidet sich vom rechtswidrigen und meist auch unerwünschten Online-Marketing durch eine vorab erteilte Zustimmung des Empfängers. Um sicherzustellen, dass nur solche Empfänger eine E-Mail-Werbung erhalten, die dieser auch zugestimmt haben, hat sich das sog. „Double-Opt-in-Verfahren“ etabliert.

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Die mittelbare Patentverletzung nach deutschem und schweizerischem Recht

Nomos 2011

Die mittelbare Patentverletzung ist eines der umstrittensten Rechtsinstitute im Patentrecht. Seit dem Jahrtausendwechsel ist ihre Bedeutung fur die Patentpraxis zudem explosionsartig gestiegen. Die Gerichte mussen sich in nahezu jedem Patentverletzungsprozess mit einer behaupteten mittelbaren Verletzung auseinandersetzen. Fur den Patentrechtler ist das Verstandnis der Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen deswegen unabdingbar.

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§ 10 PatG mittelbare Patentverletzung Patentercht
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