Prof. Dr. Andreas Witt, LL.M.

Die mittelbare Patentverletzung nach deutschem und schweizerischem Recht

Die mittelbare Patentverletzung ist eines der umstrittensten Rechtsinstitute im Patentrecht. Seit dem Jahrtausendwechsel ist ihre Bedeutung für die Patentpraxis zudem explosionsartig gestiegen.

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Die mittelbare Patentverletzung nach deutschem und schweizerischem Recht

Schriften zum Medien- und Immaterialgüterrecht, Band 91
2011, 280 Seiten, broschiert
ISBN 978-3-8329-6164-0

Die mittelbare Patentverletzung ist eines der umstrittensten Rechtsinstitute im Patentrecht. Seit dem Jahrtausendwechsel ist ihre Bedeutung für die Patentpraxis zudem explosionsartig gestiegen. Die Gerichte müssen sich in nahezu jedem Patentverletzungsprozess mit einer behaupteten mittelbaren Verletzung auseinandersetzen. Für den Patentrechtler ist das Verständnis der Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen deswegen unabdingbar.
Die Arbeit bietet eine praxisorientierte Gesamtdarstellung der mittelbaren Patentverletzung nach deutschem und schweizerischem Recht. Ausgehend von einer aktuellen Analyse der höchst- und instanzgerichtlichen Rechtsprechung in Deutschland werden die zentralen Schwierigkeiten diskutiert und einer dogmatisch vertretbaren Lösung zugeführt.
Auf rechtsvergleichender Basis wird auch die funktional äquivalente Teilnahmehaftung nach schweizerischem Recht aufgearbeitet. Der Autor entwickelt konkrete Vorgaben de lege lata und de lege ferenda zur Handhabung der mittelbaren Patentverletzung im schweizerischen Patentrecht.

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Das Patentrecht ist ein Teilrechtsgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, das Entstehung und Wirkung von absoluten Rechten  an technischen Erfindungen regelt. Weiterführende Informationen finden Sie im Schwerpunktbereich Patentrecht.

Das Arbeitnehmererfinderrecht ist ein Querschnittsmaterie zwischen Patentrecht und Arbeitsrecht und regelt die Zuordnung und Vergütung der Erfindungen von Arbeitnehmern. Weiterführende Informationen finden Sie im Schwerpunktbereich Arbeitnehmererfinderrecht.

Eine Erfindung ist eine schöpferische Leistung auf technischen Gebiet, durch die eine neue Problemlösung erreicht wird.

Der in § 10 PatG normierte Gefährdungstatbestand der mittelbaren Patentverletzung soll die unberechtigte Benutzung der geschützten Erfindung bereits im Vorfeld zu verhindern. Im Falle des § 10 PatG werden nur Mittel benutzt, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen.

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