Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht setzt sich aus dem Lauterkeitsrecht und dem Kartellrecht zusammen. Ziel ist es, den unverfälschten Wettbewerb im Interesse der Verbraucher und Mitbewerber zu schützen und der Entstehung von Wettbewerbsbeschränkungen vorzubeugen.

Während das Lauterkeitsrecht im UWG geregelt ist, hat das Kartellrecht im GWB und in Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) seinen Niederschlag gefunden. Die Kenntnis der Grenzen zulässigen Marktverhaltens bedeutet einen erheblichen Wettbewerbsvorteil.

Wettbewerbsrecht, Werbung

Bei der Schaltung von Werbung ist Vorsicht geboten. Dies gilt sowohl für die Wahl der Werbekanäle Product-Placement in Filmen oder auf YouTube-Channels, die Werbung über Laien oder Multi-Level-Marketing als auch für den Inhalt der Werbung. Nicht jeder Vergleich mit dem Konkurrenzprodukt ist zulässig. Auch darf sie den Verbraucher nicht in die Irre führen. Wesentlich ist zudem, wie der Konsument erreicht wird. Die Werbung darf diesen nicht in unzumutbarer Weise belästigen (z. B. Werbung per Telefon und E-Mail). Das Wettbewerbsrecht ist von der Rechtsprechung des BGH und EuGH geprägt, sodass die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung zum UWG unerlässlich ist. Das Wettbewerbsrecht ist als Teil des gewerblichen Rechtsschutzes ein Beratungsschwerpunkt von GKD RECHTSANWÄLTE. Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Werbeauftritt und begleiten Sie der Entwicklung neuer Marketingkonzepte, ohne die Grenzen zum unlauteren Wettbewerb zu überschreiten. GKD RECHTSANWÄLTE findet rechtlich zulässige Lösungen, die den wirtschaftlichen Erfolg unserer Mandanten nicht einschränken.

Wettbewerbsrecht, Eingriffe durch den Mitbewerber

Das Wettbewerbsrecht stellt eine ganze Bandbreite an Regelungen im UWG zur Verfügung, die den Unternehmer vor unlauteren Verhalten der Mitbewerber schützen sollen. Nicht selten nutzen neue Hersteller den Ruf eines etablierten Marktteilnehmers durch Anlehnung an dessen Produkte aus. Geschäftsschädigende Aussagen werden gegenüber Abnehmern geäußert. Branchengiganten setzen ihre Produkte unter dem Einstandspreis ab, um Mitbewerber aus dem Markt zu drängen. Bei einer Wettbewerbsverletzung haben Unternehmer unterschiedliche Ansprüche. Neben Unterlassungsansprüchen und Schadensersatz kommen Beseitigungsansprüche und eine Gewinnabschöpfung in Betracht. Auch sind mehrere Verhaltensformen strafrechtlich sanktioniert. Die richtige Handlungsstrategie zu entwerfen, erfordert Erfahrung im Umgang mit wettbewerbsrechtlichen Sachverhalten. GKD RECHTSANWÄLTE bereitet Rechtsstreitigkeiten sorgfältig vor, erarbeitet eine zielführende (Verteidigungs-)Strategie (ggf. durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung) und trifft die geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung wettbewerbswidrigen Handelns. Wir verfügen über fundierte Prozesserfahrung im Wettbewerbsrecht, insbesondere im einstweiligen Rechtsschutz.

Wettbewerbsrecht, Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

In den vergangenen Jahren hat das Bedürfnis nach dem Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (Know-how) stark zugenommen. Hierzu zählen u. a. Kundendaten, Kalkulations- und Konstruktionsunterlagen (technische Zeichnungen). Gelangen diese durch einen Mitarbeiterwechsel oder auf sonstige Weise an ein anderes Unternehmen, stellt sich die Frage, inwieweit diese Informationen genutzt werden dürfen. GKD RECHTSANWÄLTE berät seine Mandanten umfassend zu Schutzstrategien bei der Vertragsgestaltung sowohl mit den Beschäftigten als auch mit kooperierenden Unternehmen und verteidigt das Know-how gegen eine unberechtigte Nutzung.

Beratungsangebot für das Wettbewerbsrecht im Überblick:

Zu unserem Beratungsspektrum zählt u.a.:

  • Abschlussschreiben zur Vermeidung einer Hauptsacheklage
  • Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche von Mitbewerbern, Verbänden oder der Wettbewerbszentrale
  • Data Warehousing
  • Domainnamen
  • Durchsetzung von Abwehransprüchen, gerichtlich und außergerichtlich
  • einstweilige Verfügung und Klageverfahren
  • Eröffnung von Onlineshops
  • Erstellung von AGB
  • Gestaltung des Webauftritts und Marketingmaßnahmen
  • Modifizierte Unterlassungserklärungen
  • Online- und Telefonmarketing, E-Mail-Werbung
  • Präventive Prüfung von Werbemaßnahmen
  • Preisnachlässe und Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Gewinnspiele und Preisausschreiben
  • Produkteinführung und Vertrieb,
    Schutzschriften
  • Überprüfung des Marktverhaltens von Mitbewerbern
  • Vergleichsverhandlungen
  • Vertragsgestaltung
  • vorgerichtliche Abmahnung.

Weitere Leistungen

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