Lizenz und Lizenzvertrag
Die Lizenz hat sich in Industrie und Handel zur wichtigsten Form der Gewährung einer Nutzungsbefugnis an gewerblichen Schutzrechten entwickelt. Die Lizenzierung ist in der Unternehmenspraxis deutlich häufiger als die Übertragung von Patenten, Marken und Urheberrechten. Die Bedeutung von Lizenzverträgen hat dementsprechend sowohl national als auch international eine stark steigende Tendenz. Dahinter steckt das wirtschaftliche Interesse, das gewerbliche Schutzrecht (Patent, Marke und Urheberrecht) in möglichst umfassender Weise zu verwerten.
Die Lizenz bzw. der Lizenzvertrag ist ein unternehmerisches Risiko
Eine Lizenz über gewerbliche Schutzrechte gilt allgemein für Lizenzgeber und Lizenznehmer als riskantes Geschäft. Durch eine Lizenz bzw. einen Lizenzvertrag gestattet der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts (Lizenzgeber) dem Lizenznehmer die Nutzung dieses Rechts z. B. für Herstellung oder den Vertrieb bestimmter Produkte. Außerdem hat sich das Lizenzrecht weitgehend ohne gesetzliche Ausgestaltung durch die Rechtsprechung und Rechtslehre entwickelt. Der Entwurf eines Lizenzvertrags erfordert daher Spezialkenntnisse sowohl in Bezug auf die zugrunde liegenden gewerblichen Schutzrechte als auch auf die Vertragsgestaltung. Insbesondere Regelungen zum Umfang der Lizenz und den gewährten Nutzungsrechten, den Lizenzgebühren, der Gewährleistung und Haftung sowie der Vertragslaufzeit und Kündigung müssen für den Einzelfall entworfen werden.
2. November 2020
8. November 2021