Gewerberaummietrecht

Das Gewerberaummietrecht betrifft alle Mietverhältnisse, die nicht unter die spezialgesetzlichen Regelungen zum Wohnraummietrecht fallen. Dazu gehören u.a. Mietverträgen für Laden- und Büroräume, Räume für Gastronomiebetriebe sowie Lager- und Fabrikhallen. Aber auch andere Mietobjekte wie beispielsweise Garagen und Wandflächen fallen unter das Gewerberaummietrecht, wenn sie etwa als Werbeflächen genutzt werden. Das Gewerberaummietrecht hat sich in jüngster Zeit immer mehr zu einer Spezialmaterie entwickelt, die nicht nur mietrechtliche Kenntnisse, sondern in zunehmenden Maße besonders vertiefte Kenntnisse im Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Recht) erfordert.

AGB-Kontrolle von Gewerberaummietverträgen

Da die für das Wohnraummietrecht typischen mieterschützenden Normen fehlen, bestehen im Gewerberaummietrecht eine Vielzahl an vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten. Dennoch werden in Gewerberaummietverträge in aller Regel vor formulierte Klauseln benutzt, deren Wirksamkeit durch das strenge Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen ist. Wenn bei der Formulierung von Vertragsklausel von den gesetzlichen Bestimmungen abgewichen wird, können die entsprechenden Klauseln schnell unwirksam werden, sodass eine besonders genaue und sorgfältige Prüfung der Verträge erforderlich ist.

Ausgestaltung des Mietvertrages

Im Gewerberaummietrecht führen unwirksame oder unklare Regelungen für den Mieter oder den Vermieter schnell zu einer Unwirtschaftlichkeit des gesamten Mietverhältnisses. Die konkrete Ausgestaltung des Mietvertrages ist deshalb von großer wirtschaftlicher Bedeutung, weil diese Verträge in der Regel für eine lange Dauer eingegangen werden und nicht selten erhebliche Investitionen für den Umbau des Mietobjektes getätigt werden. Deshalb sind insbesondere Regelungen über die Dauer des Mietverhältnisses, die Umlage von Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungskosten sowie der Wartungs- bzw. Betriebskosten sehr sorgfältig auszugestalten. Auch Klauseln über den Ausschluss der Mietminderung sowie Wertsicherungs- bzw. Indexklausel müssen mit Bedacht formuliert werden.

Beratungsangebot zum Gewerberaummietrecht

GKD Rechtsanwälte betreut Mandanten in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Miet- oder Pachtverhältnissen über Geschäfts-/Gewerberäume und Grundstücke. Wir gestalten und verhandeln etwa Gewerberaummiet- und Pachtverträge, z. B. auch für Einkaufszentren, sowie Facility Management- und Center Management-Verträge. In laufenden Mietverhältnissen beraten und begleiten wir unsere Mandanten bei Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung sowie bei Konflikten im Zusammenhang mit Gewerbeimmobilien, z. B. bei Mängeln am Mietobjekt oder bei Fragen zur vorzeitigen Vertragsbeendigung. GKD Rechtsanwälte ist dabei insbesondere für Immobilien-/Hausverwalter, sowie Eigentümer, Hauseigentümer und Mieter bzw. Pächter von Gewerbeimmobilien tätig.

Weitere Leistungen

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