AGB-Recht, Vertragsrecht
Vertragsrecht
Für Ihre Erfolgschancen im Wettbewerb ist es von entscheidender Bedeutung, wie Ihre Verträge mit Ihren Zulieferern, Kooperationspartnern und Kunden gestaltet sind. Die öffentliche Verwaltung und Unternehmen sind heute immer mehr auch auf schnelle und unkomplizierte Vertragsabschlüsse angewiesen und benötigen dafür standardisierte Verträge, die für eine Vielzahl von Vertragsabschlüssen eingesetzt werden können. Das AGB-Recht hat daher auch im unternehmerischen Bereich bei der Vertragsgestaltung eine hohe Bedeutung.
Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Das AGB-Recht schränkt die Vertragsfreiheit erheblich ein und hat deshalb erheblichen Einfluss auf die rechtssichere Ausgestaltung von Verträgen. Durch die extrem restriktive Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es heute im B2B-Bereich kaum noch möglich, Verträge ohne die Einbeziehung des AGB-Rechts zu gestalten. Das AGB-Recht bezieht sich also schon längst nicht mehr nur auf das sog. „Kleingedruckte“ eines Vertrages. Standardisierte Verträge dienen besonders der Vereinfachung und Beschleunigung von Vertragsabschlüssen sowie der Abwicklung von Massenverträgen. Durch die in den §§ 305 ff. BGB angelegte AGB- Kontrolle soll daher der potentiellen Gefahr, dass der meist wirtschaftlich stärkere und geschäftlich erfahrenere Verwender auf diesem Wege einseitige und/oder überraschende Regelungen durchsetzen kann, begegnet werden.
Leistungen zum AGB-Recht und zur Vertragsgestaltung
Prof. Dr. Andreas Witt ist als Lehrbeauftragter für Patentrecht und Arbeitnehmererfindungsrecht an mehreren Hoschschulen tätig und hält zahlreiche Seminare und Fortbildungsveranstaltungen (Lizenzvereinbarungen, Know-how-Schutz im Arbeitsverhältnis, Die Vergütung von Arbeitnehmererfinmdungen in der Praxis), insbesondere beim Wirtschaftsverband Industrieller Unternehmen Baden e. V. (wvib).