AGB-Recht, Vertragsrecht

Vertragsbeziehungen sind die Grundlage jeder unternehmerischen Marktteilnahme. Die öffentliche Verwaltung und Unternehmen benötigen daher eine Vielzahl von unterschiedlichen Verträgen. Einerseits spezielle für den Einzelfall entworfene Verträge, die eine besondere Geschäftsbeziehung regeln. Andererseits standardisierte Verträge für eine Vielzahl von gleichgelagerten Geschäften, um der Schnelllebigkeit des Rechtsverkehrs Rechnung zu tragen.
 

Vertragsrecht

Für Ihre Erfolgschancen im Wettbewerb ist es von entscheidender Bedeutung, wie Ihre Verträge mit Ihren Zulieferern, Kooperationspartnern und Kunden gestaltet sind. Die öffentliche Verwaltung und  Unternehmen sind heute immer mehr auch auf schnelle und unkomplizierte Vertragsabschlüsse angewiesen und benötigen dafür standardisierte Verträge, die für eine Vielzahl von Vertragsabschlüssen eingesetzt werden können. Das AGB-Recht hat daher auch im unternehmerischen Bereich bei der Vertragsgestaltung eine hohe Bedeutung.

 

Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Das AGB-Recht schränkt die Vertragsfreiheit erheblich ein und hat deshalb erheblichen Einfluss auf die rechtssichere Ausgestaltung von Verträgen. Durch die extrem restriktive Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es heute im B2B-Bereich kaum noch möglich, Verträge ohne die Einbeziehung des AGB-Rechts zu gestalten. Das AGB-Recht bezieht sich also schon längst nicht mehr nur auf das sog. „Kleingedruckte“ eines Vertrages. Standardisierte Verträge dienen besonders der Vereinfachung und Beschleunigung von Vertragsabschlüssen sowie der Abwicklung von Massenverträgen. Durch die in den §§ 305 ff. BGB angelegte AGB- Kontrolle soll daher der potentiellen Gefahr, dass der meist wirtschaftlich stärkere und geschäftlich erfahrenere Verwender auf diesem Wege einseitige und/oder überraschende Regelungen durchsetzen kann, begegnet werden.

 

Leistungen zum AGB-Recht und zur Vertragsgestaltung

Der Kernbereich liegt in gutachterlichen Stellungnahmen zu Verträgen aller Art. Das reicht von Einkaufsverträgen und Verkaufsverträgen, Rahmenverträgen für Einkauf und Verkauf, Kooperationsverträgen sowie allgemeinen Einkaufsbedingungen und Verkaufsbedingungen, Montagebedingungen, Wartungs- und Serviceverträgen bis hin zu Forschungs- und Entwicklungsverträgen, Qualitätssicherungsverträgen, Geheimhaltungsvereinbarungen sowie Lizenzverträgen.

Veranstaltungen

Prof. Dr. Andreas Witt ist als Lehrbeauftragter für Patentrecht und Arbeitnehmererfindungsrecht an mehreren Hoschschulen tätig und hält zahlreiche Seminare und Fortbildungsveranstaltungen (Lizenzvereinbarungen, Know-how-Schutz im Arbeitsverhältnis, Die Vergütung von Arbeitnehmererfinmdungen in der Praxis), insbesondere beim Wirtschaftsverband Industrieller Unternehmen Baden e. V. (wvib).

 

jetzt Informieren und Anmelden

Have a Project? Let´s work together…

GET IN TOUCH
Privacy Settings
We use cookies to enhance your experience while using our website. If you are using our Services via a browser you can restrict, block or remove cookies through your web browser settings. We also use content and scripts from third parties that may use tracking technologies. You can selectively provide your consent below to allow such third party embeds. For complete information about the cookies we use, data we collect and how we process them, please check our Privacy Policy
Youtube
Consent to display content from - Youtube
Vimeo
Consent to display content from - Vimeo
Google Maps
Consent to display content from - Google