Twitter zur schnellen Information über das aktuelle politische Geschehen und Instagram um Events und Informationen zu teilen – Soziale Medien sind inzwischen ein fester Bestandteil in der öffentliche Verwaltung. Insbesondere kommunale Gebietskörperschaften wie Städte und Gemeinden, aber auch Behörden wie die Polizei setzen inzwischen verstärkt auf die direkte Kommunikation mit BürgerInnen.

Neben dem enormen Potenzial von social media in der öffentlichen Verwaltung, welches aktuell vom Frauenhofer Institut in der Studie POSITIV untersucht wird, gilt es aber auch dir rechtlichen Aspekte der Nutzung von Sozialen Medien durch die öffentliche Verwaltung zu berücksichtigen.

POSITIV – Das Potenziale von Sozialen Medien in der öffentlichen Verwaltung / BürgerInnen als Freunde?

Das Projekt POSITIV untersucht deutschlandweit Kommunen und ihre Interaktion und Kommunikation mit der Bevölkerung mit Hilfe Sozialer Medien. Gegenstand des Projekts ist insbesondere die Frage, wie Bürgerinnen und Bürger als „Freunde“ der öffentlichen Verwaltung gewonnen werden können und wie dabei Social Media zum Einsatz kommt. Als Ergebnis des Projekts sollen die Chancen und Potenziale von digitalen (sozialen) Kommunikationsformen herausgearbeitet werden, um eine transparente und dialogbasierte Beziehung zwischen Verwaltung und Bevölkerung zu ermöglichen.

Blogbeitrag zum Projekt positiv

Blogbeitrag des Kompetenzzentrums Öffentliche IT zum Projekt POSITIV: „Warum es sinnvoll für Kommunen ist BürgerInnen als Freunde auf sozialen Netzwerken zu gewinnen“

 

Projekt POSITIV

Weitere Informationen des Frauenhofer Instituts zum Projekt POSITIV und der Untersuchung zur  Interaktion und Kommunikation von Kommunen mit der Bevölkerung durch Sozialer Medien. 

Rechtliche Fragen der Nutzung von Sozialen Medien in der öffentlichen Verwaltung

Soziale Medien, insbesondere Twitter, werden verstärkt zur staatlichen Informationsverbreitung benutzt. Insbeosondere die Polizei greift auf Twitter zurück, um die BürgerInnen zu informieren und auf Gefahren hinzuweisen. Problematisch ist allerdings, dass einzelne Nutzer diese Accounts für kritische und auch Hasskommentare nutzen. In rechtlicher Hinsicht stellt sich deshalb grundsätzlich über das Beispiel der Polizei hinaus die Frage, ob und wann Nutzer sozialer Netzwerke wie Twitter, Facebook und Instagram geblockt und von staatlichen Stellen von diesen Sozialen Medien ausgeschlossen werden können. Entscheidend heirfür sind die generelle Rechtsnatur staatlicher Social-Media-Accounts und die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der durch die Sozalien Medien zur Verfügung gestellten Profilfunktionen im Lichte der Grundrechte.

Rechtliche Möglichkeiten der staatlichen Institutionen und Gebietskörperschaften

Die rechtlichen Möglichkeiten sind in Abwägung mit dem Recht auf Meinungsfreiheit zu treffen. Bei Meinungsäußerungen, die keine offensichtlich strafrechtlich relevante Äußerungen darstellen, ist im Zweifel der Meinungsäußerungsfreiheit der Vorzug zu gewähren. Im Fall von Schmähkritik oder Formalbeleidigungen müssen diese aber nicht mehr geduldet werden. Sofern die jeweiligen sozialen Medien die technischen Möglichkeiten zur Verfügung stellen, dürfen bei strafrechtlich relevanten Äußerungen diese auch gelöscht und bei wiederholten Verstößen die Nutzer geblockt werden. Zwingend erforderlich ist jedenfalls eine Abwägung der betroffenen Interessen im jeweiligen Einzelfall, um eine rechtssichere Entscheidung zu finden.

Empfehlung für die staatlichen Stellen

Eine einzelfallbezogene Begutachtung ist aufgrund der der denkbaren Fallgestaltungen dringend geboten. Die Social-Media-Aktivität staatlicher Stellen sowie von Gebietskörperschaften sind grundrechtsgebunden und erfordern daher eine fundierte rechtliche Bewertung, um im Bereich der sozialen Medien rechtmäßig zu handeln.

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social media („Soziale Medien“), wie Facebook, Instagram oder Twitter, dienen zur Kommunikation und Vernetzung von Nutzern über das Internet.

IT-Recht (synonym Informationstechnologierecht, Internetrecht, Multimediarecht und Softwarerecht) umfasst als Querschnittsmaterie vieler Rechtsbereiche allgemein Sachverhalte im Zusammenhang mit der Informationstechnologie (IT).

Gemeinden und Städte sind die klassischen kommunalen Gebietskörperschaften – neben den übergeordneten Gebietskörperschaften Land und Bund.